[ Förderung ]

Investieren SIE in sich!

Investieren SIE als Arbeitnehmer oder als Unternehmen in Kompetenz und Qualifikation mit staatlicher Förderung wie “Bildungsscheck” oder “Bildungsprämie” durch Meisterkurse, einen Meisterlehrgang oder eine
Meister Weiterbildung von jobperform®.

Nutzen Sie Ihren “Bildungsscheck” oder Ihre “Bildungsprämie” als persönlichen finanziellen Weiterbildungs-Motivator.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihr jobperform®-TEAM
Wiltraud Johanning-Natzke & Wolfgang Natzke

NRW-Bildungsscheck

Der “NRW-Bildungsscheck” (Stand: 01.07.2009)

Worum geht’s?

Lebenslanges Lernen müsse selbstverständlich sein, um die eigene Arbeitsmarktfähigkeit zu sichern, so der NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Daher wirbt die NRW-Landesregierung jetzt mit
Weiterbildungs-Schnäppchen“, um Berufstätige kleiner und mittelständiger Unternehmen zu motivieren, in ihrer Qualifikation zu investieren.

Erwerbstätige haben die Möglichkeit, bis zu 50 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildung erstattet zu bekommen, wobei  der Förderhöchstbetrag  500,- Euro beträgt. Beschäftigte können nun innerhalb von 2 Jahren maximal einen Bildungsscheck erhalten, die sie selbst beantragen können. Unternehmen, erhalten nunmehr maximal 10 Bildungsschecks pro Jahr.


Wer wird gefördert?

Im Sinne der Bildungsscheckförderung werden Bildungsschecks an Unternehmen (Betrieblicher Zugang) oder einzelne Beschäftigte (Individueller Zugang) ausgegeben, deren Standort bzw. Arbeitsstätte in NRW liegt. Der Bildungsscheck kann auch für Bildungsurlaub verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass damit nicht die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung finanziert werden.

Beschäftigte dürfen im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.


Wer wird nicht gefördert?

  • Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes
  • Betriebsinhaber oder Eigentümer eines Unternehmens, dessen Gründung länger als 5 Jahre zurückliegt
  • 1 EURO-Jobber (Zuständigkeit: ARGEn / Optionskommunen)
  • Auszubildende
  • ALG I- und ALG II-Empfänger (Zuständigkeit: Arbeitsagentur)

Welche Unternehmen kommen in Frage? (Betrieblicher Zugang)

  • Kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen, die mindestens einen und bis zu 250 Beschäftigte aufweisen
  • Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens sind folgende Personengruppen zu berücksichtigen:
    • Lohn- und Gehaltsempfänger,
    • für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind,
    • mitarbeitende Eigentümer,
    • Teilhaber,

    die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen


Welche Beschäftigte kommen in Frage? (Individueller Zugang)

  • Berufstätige Personen, also Lohn- und Gehaltsempfänger aus Unternehmen oder Organisationen, die mindestens einen und bis zu 250 Beschäftigte aufweisen
  • Für ein Unternehmen in NRW tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen
  • Geschäftsführer, die nicht Eigentümer oder Teileigentümer des Unternehmens sind
  • Geringfügige Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit Zeitvertrag und Minijobber
  • Noch Beschäftigte, aber kurz vor der Arbeitslosigkeit stehende Personen
  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
  • Im Unternehmen mithelfende Familienangehörige
    (ohne andere Hauptbeschäftigung)
  • Mitarbeitende Eigentümer / Betriebsinhaber in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens

Was wird gefördert?

Generell werden Angebote gefördert, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln.
Dazu zählen z. B Seminare zur Verbesserung

  • der Schlüsselqualifikationen
  • der Lern- und Arbeitstechniken
  • der allgemeinen und speziellen Sprachkenntnisse
  • der EDV-Kenntnisse
  • der Medienbildung
  • Weiterbildungsangebote in Form von Fernunterricht, E-Learning und Blended Learning, sofern diese den Anforderungen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetzt genügen.

Was wird nicht gefördert?

Es erfolgt keine Förderung von
arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie:

  • Weiterbildungsangebote, die dem Grunde nach staatlich gefördert werden können, insbesondere nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BaföG -, dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG -
  • Weiterbildungsangebote, die nach § 79 SCB III bereits gefördert werden
  • Seminare, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundennachweise notwendig sind
  • Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen
  • Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dienen
  • Angebote, die der reinen Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung dienen

Wie läuft’s ab?

Sie erhalten den Bildungsscheck nach einem verpflichtenden, aber kostenlosen Beratungsgespräch bei den zugelassenen Stellen.

Ausführliche Infos zum Bildungsscheck sowie Hinweise, wo die Beratungen stattfinden, erhalten Sie hier.

Ihr Online-Check: Können Sie einen Bildungsscheck erhalten?


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Bildungsprämie

Die “Bildungsprämie” (Stand: 01.12.2008)

Worum geht’s?

Bildungsausgaben müssen verstärkt als Investition angesehen werden – auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Als Motivator für Ihre individuelle private Investition bietet die Bundesregierung die “Bildungsprämie” an. Sie kann als Vorsorge für Ihre erfolgreiche Beschäftigungsbiographie verstanden werden.

Die “Bildungsprämie” kann für Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von derzeit maximal 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) durch einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154,- Euro erfolgen. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.


Wer wird gefördert?

Erwerbstätige in diversen Formen wie:

  • Angestellte
  • Selbständige
  • mithelfende Familienangehörige
  • Berufsrückkehrer/innen

Wer wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-BaföG) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die

  • Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind,
  • die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und
  • Kompetenzen erweitern.

Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Allerdings werden Kosten für Messe-, Museums- oder Kongressbesuche – auch bei Fach- oder Berufsbezogenheit – nicht per Prämiengutschein bezuschusst.


Wie läut’s ab?

Der Ablauf stellt sich für SIE im Überblick wie folgt dar:

  • Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn diese erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
  • Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter . Sie erklärt die Möglichkeiten zur Finanzierung.
  • Sie buchen bei einem Weiterbildungsanbieter wie jobperform® einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter (jobperform®) akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
  • Der Weiterbildungsanbieter (jobperform®) beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie direkt über

  • die kostenlose Hotline: 0800- 2623 000 oder
  • über eine E-Mail an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de oder
  • im persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Beratungsstelle.

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